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Sachkundenachweis

 

Obligatorische Kurse für Hundehalterinnen und Hundehalter

Sachkundenachweis

Seit dem 1. September 2008 besteht ein Kursobligatorium für Neuhundehalter.
Ersthundehalter müssen einen theoretischen und einen praktischen Kurs besuchen.

Wer schon einmal einen Hund hatte, der auf seinen Namen registriert wurde, muss nur einen praktischen Kurs besuchen.

Es besteht eine Übergangsfrist bis Ende August 2010. Das heisst, wer seinen Hund nach dem 1. September 2008 gekauft hat, kann die obligatorischen Kurse bis zu diesem Termin absolvieren.

Ab dann gilt folgende Regelung:
Ersthundehalter müssen den Theoriekurs vor dem Kauf des Hundes absolvieren.

Der praktische Kurs muss innerhalb eines Jahres nach Übernahme des Hundes besucht werden.

 

Kursangebot der Hundeschule auf der Schwarzenegg:

 

Theoriekurs >>>            Praktischer Kurs  >>>

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hanni Berger, Tel. 033 453 28 52, welpi.ch